24.08.2017
GVB warnt eindringlich vor falschen Fahrausweisprüfern
Seit einigen Tagen kommt es im Bediengebiet der GVB zu unrechtmäßigen Fahrscheinkontrollen. Diese werden von Unbekannten nicht durch die GVB beauftragten Personen durchgeführt. Die GVB führt seit dem 22.08.2017 mit einem neuen externen Partner selbst verstärkt Fahrausweiskontrollen durch und hat dies in den Medien bekannt gegeben. Dieses Wissen nutzen Unbekannte zur Durchsetzung eigener Interessen. Zu erkennen sind diese vermeintlichen Fahrscheinkontrollen wie folgt: Es wird unter Androhung von polizeilichen Maßnahmen stets die sofortige Bar-Zahlung des erhöhten Beförderungsentgeltes in Höhe von 60 € verlangt. Die GVB weist ausdrücklich darauf hin, dass bei rechtmäßiger Ausstellung eines erhöhten Beförderungsentgeltes eine Zahlungsaufforderung in Papierform übergeben wird. Es besteht keinesfalls der Zwang vor Ort in bar zahlen zu müssen. Die Frist zur Zahlung beträgt 7 Tage und kann im Kundenservice H35 oder per Überweisung getätigt werden. Alle von der GVB eingesetzten Fahrausweisprüfer können sich mittels eines von der GVB ausgestellten Dokuments mit Lichtbild ausweisen. Dem Dokument ist eine dreistellige Personalnummer zu entnehmen. Kann sich der vermeintliche Fahrausweisprüfer nicht ausweisen, bestehen Sie auf die Hinzuziehung der Polizei zur Klärung des Sachverhaltes und melden den Vorgang beim Fahrpersonal. Gleichzeitig haben wir folgende Rufnummer für Sie geschalten, unter der Sie uns im Zweifelsfall erreichen können, um Rückfragen zu stellen oder Hinweise zu geben. Tel.: 0365-7390 432.
<- Zurück zu: Aktuelles
|