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Jetzt neu: Regelmäßig Sonderaktionen für unsere Stammkunden: Aktuelle Infos hier

Die GVB-Stadtkarte im Abonnement

Fahren Sie so oft Sie wollen - und am Wochenende mit wem Sie wollen!

Rund um die Uhr mobil und immer einen gültigen Fahrschein in der Tasche - Die GVB-Stadtkarte macht es möglich!
Entscheiden Sie sich für ein Stadtkarten-Abo beim GVB und wir buchen den Monatspreis bequem von Ihrem Konto ab. Das spart Zeit und Rennerei!

Als Dankeschön für Ihre Treue erhalten Sie die Stadtkarte im Vergleich zur "herkömmlichen" 30-Tage-Karte deutlich günstiger. Zudem profitieren Stadtkarteninhaber von verschiedenen Zusatznutzen.

Alle Vorteile auf einen Blick:
  • Die Stadtkarte gilt ab Vertragsabschluss bis zur Kündigung unbegrenzt auf allen Linien des GVB.
  • Der Monatspreis wird bequem vom Konto abgebucht
  • Die Stadtkarte ist auf bis zu zwei eingetragene Mitnutzer übertragbar, die die Stadtkarte allerdings nicht gleichzeitig nutzen können
  • Die Stadtkarte kann jederzeit zum Monatsende gekündigt werden, sofern Sie länger als einen Monat gefahren sind.
Zusatznutzen für Stadtkarteninhaber:
  • kostenlose Mitnahme von bis zu vier Kindern, Hunden oder Fahrrädern (dieser Vorteil gilt auch für Mitnutzer)
  • kostenlose Mitnahme eines Erwachsenen werktags ab 19 Uhr sowie das ganze  Wochenende und an allen Feiertagen bis zum Folgetag 4 Uhr morgens
  • 10 % Rabatt bei Bestellung der historischen Straßenbahnen und der Spatzenbahn
  • Nachlass beim Kauf der "Happy Dinner Card" Gera/Jena
  • regelmäßig verschiedene Sonderaktionen mit Rabatten für Stadtkarteninhaber
Und so einfach geht's:
  • Stadtkartenverträge gibt es im GVB-Kundenservice in der Heinrichstraße (Außenbereich der Gera-Arcaden)
  • Für den Vertragsabschluss benötigen Sie eine aktuelle Anschrift, Ihren Personalausweis und Ihre Kontoverbindung.
  • Ihre Stadtkarte können Sie sofort nach Vertragsabschluss nutzen.

Bitte beachten Sie:
Ihre Stadtkarte ist nur in Verbindung mit einem Personaldokument mit Lichtbild gültig. Dieses muss bei Fahrscheinkontrollen gemeinsam mit der Stadtkarte vorgelegt werden. Diese Regelung gilt auch für die Mitnutzer.

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